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Wahlberechtigung und Wählerverzeichnis

Landtagswahl – Allgemeine Informationen


Wahl NRW


Am 09. Mai 2010 wird der nordrhein-westfälische Landtag gewählt. Zur Wahl stehen Bewerberinnen und Bewerber in 128 Wahlkreisen.

 

Wahlberechtigt zur Landtagswahl 2010 ist, wer am Wahltag

 


  1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  2. das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  3. mindestens seit dem 16. Tag (23.04.2010) vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat,
  4. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

 

Staatsangehörige der Europäischen Union sind anders als bei den Kommunal- und Europawahlen im vergangenen Jahr nicht wahlberechtigt.

 

In der Gemeinde Laer kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

 

Von Amts wegen werden alle in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Laer eingetragen, die am 35. Tag vor der Wahl (Stichtag: 04. April 2010) mit Hauptwohnung gemeldet sind. Falls Sie innerhalb des Landes NRW nach dem 04.04.2010 umziehen, behalten Sie grundsätzlich Ihr Wahlrecht in der früheren Wohngemeinde. Möch-ten Sie in diesem Falle in Ihrer neuen Wohngemeinde Laer wählen, können Sie bis zum 18.04.2010 bei uns einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen.

 

Bei einem Wohnungswechsel in der Zeit vom 19. bis 23. April 2010 innerhalb NRW können Sie auf Einspruch in das Wählerverzeichnis unserer Gemeinde eingetragen werden.

 

Von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind auch die nach dem Stichtag bis zum 16. Tag (23.04.2010) vor der Wahl von außerhalb des Landes NRW zugezogenen und bei der Meldebehörde gemeldeten Wahlberechtigten.

 

Wahlberechtigte, die bis zum 04.04.2010 in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 18. April 2010 ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Später angemeldete Wahlberechtigte erhalten eine Wahlbenachrichtigung nach ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, dem wird empfohlen, sich beim Wahlamt zu melden.

 

Der Wähler kann nur in dem Stimmbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

 

Haben Sie noch weitere Fragen? Das Wahlamt der Gemeinde Laer nimmt gerne Ihre Wünsche entgegen:
Maria Hinnemann, Tel. 02554 910250 oder Mail E-Mail versenden und
Michael Wielers, Tel. 02554 910200 oder Mail E-Mail versenden.

 

Weitere Informationen zur Landtagswahl finden Sie unter folgender Internetadresse:

 

http://www.im.nrw.de/bue/406.htm


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