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Briefwahl und Wahlschein

Landtagswahl – Briefwahlinformationen


Wahl NRW


Briefwahl und Wahlschein

 

Wenn Sie bei der Landtagswahl am 13.05.2012 per Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein.

 

Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheines ist ein Antrag. Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewährt.

 

Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig!

 

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung wird auch ein Wahlscheinantrag zu Ihrer Verwendung abgedruckt. Bitte unterschreiben Sie den Antrag auf der Rückseite. Darüber hinaus wird Ihnen an dieser Stelle rechtzeitig ein Online-Wahlscheinantrag zur Verfügung gestellt. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur bis zum 11. Mai 2010, 12.00 Uhr. Grund für die Abschaltung ist die Postlaufzeit. Nur so ist sichergestellt, dass die Anträge am gleichen Tag bearbeitet und die Wahlunterlagen auch noch zur Post gegeben werden können. Alternativ können Sie Briefwahlunterlagen auch persönlich im Briefwahlbüro abholen.

 

Wer für einen anderen Wahlschein oder Briefwahlunterlagen beantragt oder auch abholen will, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

 

Im Rathaus sind im Obergeschoss in den Zimmern 20, 25 und 26 Briefwahlbüros eingerichtet.

 

Die Briefwahlbüros sind wie folgt geöffnet:

 

montags – freitags 8.30 – 12.00 Uhr
montags und donnerstags 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag, 11.05.2012 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr.

 

Dem Wahlschein werden folgende Briefwahlunterlagen beigefügt:

 


  1. amtlicher weißer Stimmzettel,
  2. amtlicher blauer Stimmzettelumschlag,
  3. amtlicher roter Wahlbriefumschlag und
  4. ein Merkblatt für die Briefwahl.

 

Bitte senden Sie den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig ab, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr im Rathaus eingeht!

 

Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, 10.05.2012) bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Der Wahlbrief ist nicht freizumachen


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Telefon Rathaus:
02554 910-0

Fax Rathaus:
02554 910-700
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag u. Donnerstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung!

Zusätzliche Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
"Langer Donnerstag" bis 18.00 Uhr

Wappen freigestellt

 

Gemeinde Laer
Mühlenhoek 1 | 48366 Laer
rathaus@laer.de | www.laer.de