Soziales
Rundfunkgebührenbefreiung, Gebührenermäßigung für Fernsprechanschlüsse
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Christiane Schindler | 02554/910-190 | ![]() |
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Frau Silvia Hagemann | 02554/910-180 | ![]() |
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Aufnahme der Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. auf Ermäßigung der Gebühren für den Fernsprechanschluss.
Bei Vorliegen der Einkommensvoraussetzungen oder bei entsprechender Behinderung brauchen keine Rundfunk- und Fernsehgebühren an die GEZ entrichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Ermäßigung der Fernsprechanschlußgebühren.
Notwendige Unterlagen:
- Rundfunkteilnehmer-Nummer
- Sozialhilfebescheid
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen: "RF"
- Bescheid zur Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten
- Einkommensnachweise
- Mietvertrag oder Wohngeldbescheid
- Bescheid über Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz
Informationen zu den Rundfunkgebühren erhalten Sie auf den Internetseiten des WDR.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlagen:
§ 6 RundfunkgebührenstaatsvertragVerordnung des Landes NRW über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Formulare | |
Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht |
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