Soziales
Wohngeld
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Jutta Zumbrock | 02554/910-150 | ![]() |
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Miet- und Lastenzuschuss
Antragsberechtigt für Wohngeld in Form eines Miet- oder Lastenzuschusses sind grundsätzlich Mieter oder Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Hauses. Ob und in welcher Höhe Anspruch auf Wohngeld besteht, richtet sich nach Ihrer familiären Situation (Anzahl der zum Haushalt rechnenden Personen), Ihren Einkommensverhältnissen und der Bezugsfertigkeit Ihrer Wohnung / Ihres Hauses (für neuere Gebäude können höhere Beträge anerkannt werden).
Für Pflegewohngeld ist der Kreis Steinfurt zuständig.
Weitere Informationen
- Wohngeldrechner des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
- Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat | Bereich 'Wohngeld'
- Ministerium für heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW | Bereich 'Wohngeld'
Notwendige Unterlagen
- Mietbescheinigung bzw. Nachweis der Zins- und Tilgungsbelastungen
- Einkommensnachweise für alle zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder
- Nachweis über Unterhaltsbelastungen
- Schwerbehindertenausweis
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlagen:
Wohngeldgesetz