Bürgerdienste und ordnende Verwaltung
Untersuchungsberechtigungsschein
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Ulrike Scheipers | 02554/910-110 | ![]() |
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Frau Petra Lülff | 02554/910-100 | ![]() |
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Besondere Voraussetzungen:
- Lebensalter 14 Jahre aber unter 18 Jahre
- Hauptwohnsitz im Bereich der Gemeinde Laer
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:
- Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
- erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
- weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
- außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
- Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
Bearbeitungsfristen:
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.
Rechtsgrundlage