Fachbereich 3: Infrastruktur und Bauen
Baurechtliche Verfahren / Bauanträge
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Dirk Dilly | 02554/910-340 | ![]() |
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Herr Jochen Thüning | 02554/910-320 | ![]() |
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Antragsarten der baurechtlichen Verfahren:
- Bauantrag
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung bedürfen der Baugenehmigung. - Bauvoranfrage / Vorbescheid
Vor Einreichung eines Bauantrages kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein sog. Vorbescheid beantragt werden. - Genehmigungsfreie Vorhaben (§ 65 BauO NRW)
Die Errichtung oder Änderung bestimmter baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung bedarf keiner Baugenehmigung. - Freistellungen (§ 67 BauO NRW)
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Absätze 1 und 2 Baugesetzbuch bedürfen die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer und geringer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung.
mehr Infos zur Genehmigungsfreistellung - Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 68 BauO NRW)
Grundsätzlich wird das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Die Vorhaben, für die ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden kann, sind im § 68 BauO NW aufgeführt. Hier erhalten Sie weitere Informationen über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren.
Zuständige Baugenehmigungsbehörde ist der Kreis Steinfurt.
Für (Genehmigungs-)Freistellungen nach § 67 BauO NRW ist die Gemeinde Laer zuständig.
Weitere Informationen:
Internetseiten des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW
Notwendige Unterlagen
Welche Unterlagen mit dem Bauantrag einzureichen sind, sehen Sie in den jeweiligen Antragsformularen, die Sie weiter unten herunterladen können.
Rechtsgrundlage?