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Baurechtliche Verfahren / Bauanträge

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Fachbereich 3: Infrastruktur und Bauen
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Herr Dirk Dilly 02554/910-340 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr Jochen Thüning 02554/910-320 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Antragsarten der baurechtlichen Verfahren:

  1. Bauantrag
    Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung bedürfen der Baugenehmigung.
  2. Bauvoranfrage / Vorbescheid
    Vor Einreichung eines Bauantrages kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein sog. Vorbescheid beantragt werden.
  3. Genehmigungsfreie Vorhaben (§ 65 BauO NRW)
    Die Errichtung oder Änderung bestimmter baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung bedarf keiner Baugenehmigung.
  4. Freistellungen (§ 67 BauO NRW)
    Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Absätze 1 und 2 Baugesetzbuch bedürfen die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer und geringer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung.
    mehr Infos zur Genehmigungsfreistellung
  5. Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 68 BauO NRW)
    Grundsätzlich wird das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Die Vorhaben, für die ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden kann, sind im § 68 BauO NW aufgeführt. Hier erhalten Sie weitere Informationen über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren.

Zuständige Baugenehmigungsbehörde ist der Kreis Steinfurt.

 

Für (Genehmigungs-)Freistellungen nach § 67 BauO NRW ist die Gemeinde Laer zuständig.

 

Weitere Informationen:
Internetseiten des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW


Notwendige Unterlagen

Welche Unterlagen mit dem Bauantrag einzureichen sind, sehen Sie in den jeweiligen Antragsformularen, die Sie weiter unten herunterladen können.

Rechtsgrundlage?
Bauordnung NRW
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Impressum Datenschutz Nutzungsbedingungen Sitemap Kontakt

Telefon Rathaus:
02554 910-0

Fax Rathaus:
02554 910-700
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag u. Donnerstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung!

Zusätzliche Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
"Langer Donnerstag" bis 18.00 Uhr

Wappen freigestellt

 

Gemeinde Laer
Mühlenhoek 1 | 48366 Laer
rathaus@laer.de | www.laer.de