Gemeinde Laer
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Denkmalschutz und -pflege

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
Fachbereich 3: Infrastruktur und Bauen
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Herr Jochen Thüning 02554/910-320 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Die Gemeinde Laer ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für Bau- und Bodendenkmäler.

 

Bild Rathaus

 

 

Das Aufgabenspektrum umfasst u. a.:

  • Unterschutzstellungsverfahren für noch nicht unter Schutz stehende Objekte
  • Erlaubnisverfahren für Veränderungen an bereits unter Schutz stehenden Objekten
  • Führen der Denkmalliste
  • Bescheinigungen nach § 40 des Denkmalschutzgesetzes für die Erlangung von Steuervergünstigungen

Das Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NW) sieht vor, dass jeder Eigentümer oder Nutzer, der Maßnahmen an seinem Baudenkmal ausführt oder ausführen lässt, die zu denkmalbedingten Mehrkosten führen, hierfür öffentliche Zuschüsse beantragen kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Die Erhaltung von Denkmälern wird durch die Gewährung von Zuwendungen aus dem Denkmalförderungsprogramm des Landes unterstützt. Der Antrag ist über die Gemeinde Laer bei der Bezirksregierung Münster zu stellen. Der Antrag muss i.d.R. spätestes am 1. Oktober des Vorjahres bei der Bezirksregierung vorliegen.

 

Kleinere, private Denkmalpflegemaßnahmen (i.d.R. bis ca. 10.000 €) können aus Pauschalmitteln des Landes und Haushaltsmitteln der Gemeinde und des Kreises Steinfurt gefördert werden, sofern diese zur Verfügung stehen. Auch hierfür ist i.d.R. eine rechtzeitige Antragstellung bis zum 1. Oktober des Vorjahres erforderlich.

 

Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Kreises Steinfurt und des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW.


Rechtsgrundlage


  • Denkmalschutzgesetz NW
  • Bescheinigung nach § 40 Denkmalschutzgesetz für Baudenkmäler, die zur Einkunftserzielung oder zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, RdErl. d. Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport v. 17. 3 1998
  • Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege
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Impressum Datenschutz Nutzungsbedingungen Sitemap Kontakt

Telefon Rathaus:
02554 910-0

Fax Rathaus:
02554 910-700
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag u. Donnerstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung!

Zusätzliche Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
"Langer Donnerstag" bis 18.00 Uhr

Wappen freigestellt

 

Gemeinde Laer
Mühlenhoek 1 | 48366 Laer
rathaus@laer.de | www.laer.de