Bürgerdienste und ordnende Verwaltung
Wohnsitzänderung (Ummeldung)
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Ulrike Scheipers | 02554/910-110 | ![]() |
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Frau Petra Lülff | 02554/910-100 | ![]() |
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Sie ziehen innerhalb von Laer um?
Wenn Sie innerhalb Laers umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug beim Bürgerbüro ummelden.
Zwingend notwendig ist die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung, sofern es sich bei Ihrer neuen Wohnung nicht um Wohneigentum handelt: Das ensprechende Fomular finden Sie im Formularcenter auf dieser Homepage. Ein Link zum Formularcenter ist unter 'notwendige Unterlagen' (s. u.) hinterlegt.
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Vermieters/Eigentümers). Die alleinige Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus!
Rechtsgrundlage
Meldegesetz NW (PDF-Format)