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Mann schaut auf einen Plan und zeichnet etwas mit einem Bleistift ein.

Bauleitplanung

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zur Bauleitplanung

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Bekanntmachung der 17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Frauenhoek“: Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 Abs. 9 und 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.§ 13 a BauGB. Durchführung der förmlichen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Laer Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Laer Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung der Feststellung des Bebauungsplanvorentwurf Nr. 62 „Terup II“ Beteiligung der benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Bekanntmachung Gestaltungssatzung für den Ortskern der Gemeinde Laer Erneute Durchführung der förmlichen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Bau GB

Bekanntmachung der kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Laer. Offenlegung des Entwurfes zur Kommunalen Wärmeplanung gem. §13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG).

Bekanntmachung über die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung bzgl. der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Esch“

Leitlinie "Bau-Turbo"

Der „Bau-Turbo“ ist ein Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Sicherung von Wohnraum. Es ist im Oktober 2025 in Kraft getreten und gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2030. Ziel des Gesetzes ist es, langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren zu verkürzen, um angesichts des akuten Wohnungsmangels schneller neuen Wohnraum schaffen zu können.

Über Anträge nach dem „Bau-Turbo“ entscheidet der Gemeinderat. Hierzu hat der Rat der Gemeinde Laer am 15. Juli 2026 Leitlinien beschlossen. Diese sollen Bauherrschaften sowie Architektinnen und Architekten als Orientierung dienen, wenn entschieden wird, ob ein Bauvorhaben nach den Regelungen des „Bau-Turbos“ beantragt werden soll.

Die aufgeführten Kriterien dienen als Orientierung für die fachliche Beurteilung von Anträgen nach den Regelungen des „Bau-Turbos“ in der Gemeinde Laer. Sie sind jedoch nicht verbindlich. Über jeden Antrag entscheidet der Rat der Gemeinde Laer gemäß der Zuständigkeitsordnung im Einzelfall unter Berücksichtigung fachlicher und städtebaulicher Gesichtspunkte.

Leitlinie "Bau-Turbo"

Weitere Informationen „Bau-Turbo“

Rechtsverbindliche Bebauungspläne

Übersichtspläne Laer/Holthausen

Bebauungspläne Laer/Holthausen

Kontakt

Moser, (Frau Sarah Moser)

Amtsblatt

Über den Link, finden Sie die Amtsblätter der letzten Jahre als PDFs zum downloaden.