
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zur Bauleitplanung
Der „Bau-Turbo“ ist ein Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Sicherung von Wohnraum. Es ist im Oktober 2025 in Kraft getreten und gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2030. Ziel des Gesetzes ist es, langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren zu verkürzen, um angesichts des akuten Wohnungsmangels schneller neuen Wohnraum schaffen zu können.
Über Anträge nach dem „Bau-Turbo“ entscheidet der Gemeinderat. Hierzu hat der Rat der Gemeinde Laer am 15. Juli 2026 Leitlinien beschlossen. Diese sollen Bauherrschaften sowie Architektinnen und Architekten als Orientierung dienen, wenn entschieden wird, ob ein Bauvorhaben nach den Regelungen des „Bau-Turbos“ beantragt werden soll.
Die aufgeführten Kriterien dienen als Orientierung für die fachliche Beurteilung von Anträgen nach den Regelungen des „Bau-Turbos“ in der Gemeinde Laer. Sie sind jedoch nicht verbindlich. Über jeden Antrag entscheidet der Rat der Gemeinde Laer gemäß der Zuständigkeitsordnung im Einzelfall unter Berücksichtigung fachlicher und städtebaulicher Gesichtspunkte.
Leitlinie "Bau-Turbo"
Über den Link, finden Sie die Amtsblätter der letzten Jahre als PDFs zum downloaden.