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Drei Flaggen

Informationen zur Rathausbeflaggung

In Nordrhein-Westfalen werden öffentliche Gebäude zu regelmäßig wiederkehrenden und zu besonderen Anlässen beflaggt. Gehisst werden die Flaggen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes. Die Beflaggung kann landesweit oder nur für eine Region angeordnet werden.

Das Rathaus der Gemeinde Laer ist an zentraler Stelle mitten im Ortskern von Laer für alle Bürgerinnen und Bürger ein oft frequentierter Ort. Entsprechend gut sichtbar sind auch die Flaggenmasten. Zu welchen Anlässen die Flaggen auf oder an öffentlichen Gebäuden aufgezogen werden, ist NRW-weit über die Beflaggungsverordnung des Ministeriums für Inneres und Kommunales einheitlich geregelt.

Flaggen

Geregelt ist auch, welche Flaggen zu welchem Tag aufgezogen werden und in welcher Reihenfolge das geschieht. Die Reihenfolge richtet sich nach der höheren Instanz und wird von links (höhere Instanz) nach rechts (untergeordnete Instanz) vorgenommen. Zum Beispiel von rechts nach links: Europaflagge (blau mit gelben Sternen), die Bundesflagge (Schwarz-Rot-Gold) und die Landesflagge (Grün-Weiß-Rot).

Regelmäßige Beflaggungstage

Entsprechend dem Gesetz über das öffentliche Flaggen haben die Dienststellen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie die übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes, die der Aufsicht des Landes unterliegen, an bestimmten Tagen zu flaggen. Neben den folgenden Tagen, erfolgt eine Beflaggung an allen Tagen von Wahlen in Nordrhein-Westfalen (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen).

Die weiteren vorgeschriebenen regelmäßigen Beflaggungen sind:

27. Januar - Halbmastbeflaggung - Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Am 27. Januar 1945 wurden die Überlebenden des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz von russischen Soldaten befreit. Auschwitz steht wie kein anderes Konzentrationslager als Symbol für den millionenfachen Mord des NS-Regimes vor allem an Juden, aber auch an anderen Volksgruppen.

Deshalb wurde der Tag der Befreiung 1996 zum ersten Mal als Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus begangen. Der 27. Januar soll, wie es Bundespräsident Roman Herzog in seiner damaligen Rede vor dem Deutschen Bundestag ausdrückte, als zentraler Gedenktag "aus der Erinnerung immer wieder lebendige Zukunft werden lassen". Der Deutsche Bundestag trifft sich an diesem Gedenktag alljährlich zu einer Feierstunde.

1. Mai: Tag des Friedens und der Völkerversöhnung

Nach dem nordrhein-westfälischen Feiertagsgesetz heißt dieser Tag "Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde".

International ist er bekannt als Tag der Arbeit. Er geht zurück auf einen 1888 gefassten Beschluss der American Federation of Labor, den 1. Mai 1890 als sozialen Feiertag zu begehen. Bis 1918 galt die Arbeitsruhe am 1. Mai fast überall als Streik; seitdem ist der Tag in zahlreichen Ländern zum gesetzlichen Feiertag erklärt worden. In den USA wird der 1. Montag im September als Labor Day begangen.

Daneben finden Maifeiern statt. Sie stammen wahrscheinlich von den Riten, die zu Ehren Majas, einer römischen Göttin, vollzogen wurden, die als Urheberin der Fruchtbarkeit von Mensch und Natur gefeiert wurde.

Der Maibaum, der vielerorts am Vorabend gesetzt wird, ist nach Ansicht der meisten Gelehrten Überbleibsel eines phallischen Symbols, das einst in den Frühlingsriten für die Göttin Maja verwendet wurde.

9. Mai: Europatag

Der 9. Mai ist durch Artikel IV-1 Satz 5 des Vertrages der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Verfassung für Europa als Europatag bestimmt worden. Dieser Vertrag wurde am 29. Oktober 2004 von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten in Rom unterzeichnet.

Am 9. Mai 1950 trat der französische Außenminister Robert Schuman mit dem sogenannten "Schuman-Plan" an die Öffentlichkeit. Der Schuman-Plan sah die Schaffung einer einheitlichen Behörde zur Kontrolle der Erzeugung von Kohle und Stahl in Deutschland, Frankreich und weiteren Beitrittsländern vor. Die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) 1951 beruhte auf dem Schuman-Plan und war die erste Etappe auf dem Weg zur europäischen Einigung.

Bis zum Jahr 2004 wurde der 5. Mai als Europatag in der Bundesrepublik Deutschland begangen. Dieses Datum bezieht sich auf die Unterzeichnung der Satzung des Europarates am 5. Mai 1949 in London und damit auf den Tag der Gründung des Europarates.

23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

Der Parlamentarische Rat hatte am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, dass das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten sollte, angenommen worden ist.

Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seinen Präsidenten, das Grundgesetz am 23. Mai 1949 ausgefertigt und verkündet. Es trat damit am 23. Mai 1949 in Kraft. In der ersten Ausgabe des Bundesgesetzblatts vom 23. Mai 1949 wurde es mit folgender Präambel veröffentlicht:

"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

von dem Willen beseelt, seine nationale Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden- und Württemberg-Hohenzollern,

um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.

Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.

Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden."

17. Juni: Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR (1953)

Jahrestag zum Gedenken an den Volksaufstand in der DDR am 16./17. Juni 1953.

Der Anlass war die Verschlechterung der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Lage, die durch eine im Mai verfügte Arbeitsnormerhöhung um 10% noch verschärft wurde.

Am Morgen des 17. Juni 1953 legten Arbeiter im ganzen Land die Arbeit nieder. Demonstrationszüge formierten sich. Zentren waren neben Berlin noch Halle, Leipzig, Merseburg und Magdeburg. Nach Schätzungen beteiligten sich zwischen 400.000 und 1,5 Millionen Menschen.

Um 13 Uhr wurde in Berlin der Ausnahmezustand ausgerufen, die Sektorengrenze weitgehend abgeriegelt, 600 Panzer rückten aus. Landesweit wurden 16 Divisionen der Sowjetarmee mobilisiert, um die Demonstrationen zu beenden. Zwischen 50 und 125 Menschen kommen ums Leben. Tausende Protestler kamen vorrübergehend in Haft, 1526 Angeklagte vor Gericht. 2 Personen wurden zum Tode verurteilt.

Während die DDR-Regierung von einem durch westliche Geheimdienste inszenierten "faschistischen Putsch" sprach, bewerteten westdeutsche Politiker die Aufstände als den Willen der ostdeutschen Bevölkerung zur Freiheit und zur deutschen Einheit.

Der 17. Juni wurde in der Bundesrepublik Deutschland am 4.8.1953 als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Seit 1990 fällt dieser Feiertag auf den 3. Oktober, zur Erinnerung an den Beitritt der 5 neuen Länder zur Bundesrepublik Deutschland.

20. Juli: Gedenken an die deutsche Widerstandsbewegung am Jahrestag des Attentats auf Hitler (1944)

Am 20. Juli 1944 scheiterte das Attentat von Claus Graf Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler. An diesem Tag zündete der Graf eine Bombe im "Führerhauptquartier".

Die Ereignisse vom 20. Juli 1944 sind die größte Erhebung der deutschen Widerstandsbewegung gegen Adolf Hitler. Die Beteiligten stammen aus vielen Schichten der Bevölkerung. Unter den 200 nach der Erhebung Hingerichteten sind 19 Generäle, 26 Obersten, zwei Botschafter, sieben Diplomaten, ein Minister, drei Staatssekretäre sowie der Chef der Reichskriminalpolizei; des weiteren mehrere Oberpräsidenten, Polizeipräsidenten und Regierungspräsidenten. Zur Voraussetzung des Machtwechsels wurde ein Mordanschlag auf Hitler gemacht. Die von Claus Schenk von Stauffenberg platzierte Bombe tötete Hitler jedoch nicht. Die Ereignisse trugen sich wie folgt zu:

Am frühen Donnerstag (20. Juli 1944) fliegt Oberst Claus Schenk Graf von Stauffenberg zusammen mit seinem Adjutanten Oberleutnant Werner von Haeften von Berlin in das Führerhauptquartier "Wolfsschanze" bei Rastenburg (Ostpreußen). Haeften führt in einer Aktentasche Sprengstoff mit sich. Vor der Berichterstattung an Hitler gibt Stauffenberg vor, sich umziehen zu wollen. Da er als Einarmiger dazu Hilfe braucht, kann er gemeinsam mit Haeften die Sprengladung vorbereiten. Da er von hinzu Kommenden gestört wird, kann er jedoch nur ein Kilogramm statt der geplanten zwei Kilogramm Sprengstoff einsetzen. Stauffenberg verlässt die Besprechung unter dem Vorwand eines Telefonates. Etwa um 12.45 Uhr detoniert die Bombe. Vier Personen werden getötet, fast alle Anwesenden werden verletzt. Hitler selbst wird jedoch nur leicht verletzt, da ihn der schwere Kartentisch schützt. Stauffenberg fliegt nach Berlin in der festen Überzeugung, dass Hitler tot ist.

In Berlin sollen unter dem Codewort "Walküre" alle Gestapo-, Partei- und SS- Dienststellen von der Wehrmacht besetzt werden. Es wird jedoch nur halbherzig vorgegangen. Stauffenberg muss nach seiner Ankunft im Berliner Bendlerblock, dem Oberkommando des Heeres und Verschwörerzentrale, gegen 16.30 Uhr feststellen, dass außer der Alarmierung der Truppen des Ersatzheeres, welches die militärische und vollziehende Gewalt in Deutschland übernehmen soll, nichts unternommen wurde. Es fehlen zudem klare Nachrichten über den Erfolg des Attentates auf Hitler. Erst jetzt, und damit viel zu spät, gehen Befehle für den Staatsstreich heraus, die jedoch umgehend von der "Wolfsschanze" aus widerrufen werden. Es scheitern die Abriegelung des Berliner Regierungsviertels in der Wilhelmstraße, die Ausschaltung des Rundfunks in Berlin-Charlottenburg, die Verhaftung der SS-Führung in Lichterfelde und die Besetzung der Gestapozentrale in der Prinz-Albrecht-Straße. Noch vor Mitternacht gewinnen die Anhänger des Nazi-Regimes die Oberhand.

Im Hof des Bendlerblocks werden noch am selben Tag Stauffenberg, Haeften, General Friedrich Olbricht und Oberst Albrecht Mertz von Quirnheim standrechtlich erschossen. Generaloberst Ludwig Beck wird die Gelegenheit zum Selbstmord gegeben; als dieser misslingt, wird er von einem Feldwebel erschossen.

23. 08.: Tag zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen

Am 23. August 1946 wurde das Land Nordrhein-Westfalen aus der preußischen Rheinprovinz und der preußischen Provinz Westfalen unter dem Codenamen „Operation marriage“ durch die britische Militärverwaltung kraft Besatzungsrecht gegründet.

Die Vereinigung mit dem Land Lippe trat erst später am 21. Januar 1947 in Kraft und vervollständigte somit den heutigen Zuschnitt.

3. Oktober : Tag der Deutschen Einheit

Seit 1990 wird am 3. Oktober zur Erinnerung an den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland mit den fünf Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Tag der Deutschen Einheit begangen. Der 3. Oktober ist als "Tag der Deutschen Einheit" in Artikel 2 Abs. 2 des Einigungsvertrages geregelt worden. Bis 1990 wurde der Tag der Deutschen Einheit am 17. Juni begangen.

Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Advent)

der Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Advent),

13.11.22

19.11.23

17.11.24

16.11.25

15.11.26

Andere Anlässe

Regionale Beflaggung

Die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts und einzelnen Dienststellen des Landes können darüber hinaus aus eigener Entscheidung flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung im öffentlichen Interesse geboten oder wünschenswert erscheint.

Beflaggung aus besonderen Anlässen

Die weiteren Beflaggungsanlässe und -tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt und bekannt gegeben. Die Bekanntgabe erfolgt durch Runderlass und ggf. durch Mitteilung an Presse, Funk oder Fernsehen.