Hier entstehen,
66 Grundstücke für Eigennutzung.
12 Grundstücke für Investoren.
Mehrfamilienhäuser, Doppelhäuser und
Einfamilienhäuser.
Das Wohnbaugebiet Freisenbrock IV befindet sich im südlichen Siedlungsrand der Ortschaft Laer. Es verbindet die angrenzenden Wohngebiete und schließt damit eine größere Baulücke, umgeben von den Straßen Freisenbrock im Norden, Bültstiege im Westen und Wallheckenweg im Osten.
Die gesamte Fläche des Baugebiets umfasst etwa Fünf Hektar und insgesamt 78 Grundstücke. Das Baugebiet wird im Süden durch eine schützenswerte Hecke begrenzt, sowie durch landwirtschaftliche Flächen.
Die südlichen Grundstücke verfügen über einen Blick ins Grüne.
Topographie des Baugebietes
Das Baugebiet, welches zuletzt als Ackerfläche genutzt wurde, weist ein natürliches Gefälle von Nord nach Süd, als auch von West nach Ost auf. Der Kanal- und Straßenbau wurde entsprechend zwischen den angrenzenden Straßen „Bültstiege“ und „Wallheckenweg“ vermittelt. Das Straßenniveau liegt daher höher als das natürliche Gelände. Das führt dazu, dass vor allem mittig des Baugebietes die Grundstücke aufgefüllt werden müssen, um die Höhe des Straßenendausbaus erreichen zu können. Die Aufschüttung des Grundstücks ist vom Bauherrn zu tragen. Es können nicht alle Grundstücke plan aufgefüllt werden. Bei einigen Grundstücken ist die Gartengestaltung an das natürliche Gefälle anzupassen.
Bei der Auswahl Ihres Wunschgrundstückes empfehlen wir Ihnen, sich die Situation vor Ort anzusehen. Haben Sie Wunschgrundstücke im Blick, stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Auffüllung gerne zur Verfügung.
Die Pläne des Endausbaus und der Baustraße, als auch den Bebauungsplan mit den maximalen Höhen Ihres Hauses finden Sie auf dieser Seite. Aktuell findet aufgrund der veränderten Straßenplanung eine 1.Änderung des Bebauungsplanes statt. Dieser wird voraussichtlich Ende Mai Bestandskraft erlangen, sodass Sie anschließend Ihren Bauantrag einreichen können.
Bauantragsverfahren
Aufgrund dessen, dass nahezu alle Grundstücke aufgefüllt werden müssen, ist keine Genehmigungsfreistellung über die Gemeinde Laer möglich, sondern es ist ein Bauantrag bei der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Steinfurt einzureichen.