Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
Rechtsgrundlage
Jugendarbeitsschutzgesetz
Lebensalter 14 Jahre aber unter 18 Jahre
Hauptwohnsitz im Bereich der Gemeinde Laer
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.