Gebietsentwicklungsplan:
Der Gebietsentwicklungsplan stellt die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirkes Münster und alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen dar.
Flächennnutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Einzelne Darstellungen sind abhängig vom Gebietsentwicklungsplan und bilden gleichzeitig den Rahmen für die nachfolgende verbindliche Bauleitplanung.
Bebauungsplan:
Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb eines räumlich abgegrenzten Geltungsbereiches.
Vorhaben- und Erschließungsplan:
Der Vorhaben- und Erschließungsplan entspricht rechtlich einem Bebauungsplan, der jedoch praktisch für ein konkretes Projekt eines Investors erstellt wird und durch vertragliche Vereinbarungen mit der Stadt oder Gemeinde ergänzt werden kann.
Rechtliche Grundlagen:
Baugesetzbuch
Baunutzungsverordnung