Antragsberechtigt für Wohngeld in Form eines Miet- oder Lastenzuschusses sind grundsätzlich Mieter oder Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Hauses. Ob und in welcher Höhe Anspruch auf Wohngeld besteht, richtet sich nach Ihrer familiären Situation (Anzahl der zum Haushalt rechnenden Personen), sowie Ihren Einkommensverhältnissen.
Für Pflegewohngeld ist der Kreis Steinfurt zuständig.