Antragsberechtigt für Wohngeld in Form eines Miet- oder Lastenzuschusses sind grundsätzlich Mieter oder Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Hauses. Ob und in welcher Höhe Anspruch auf Wohngeld besteht, richtet sich nach Ihrer familiären Situation (Anzahl der zum Haushalt rechnenden Personen), sowie Ihren Einkommensverhältnissen.
Für Pflegewohngeld ist der Kreis Steinfurt zuständig.
Wohngeld: Mietvertrag und Mietbescheinigung
Lastenzuschuss: Nachweis der Zins- und Tilgungsbelastungen
Einkommensnachweise für alle zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder
Nachweis über Unterhaltsbelastungen
Schwerbehindertenausweis mit einen GdB von mindestens 100 % bzw. der Bescheinigung über einen Pflegegrad
Welche Unterlagen im Einzelfall zusätzlich noch notwendig sind, erfahren Sie in der Wohngeldstelle.
2 bis 3 Wochen
Wohngeldgesetz