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Wohngeld

Details

Miet- und Lastenzuschuss

Antragsberechtigt für Wohngeld in Form eines Miet- oder Lastenzuschusses sind grundsätzlich Mieter oder Eigentümer einer Wohnung bzw. eines Hauses. Ob und in welcher Höhe Anspruch auf Wohngeld besteht, richtet sich nach Ihrer familiären Situation (Anzahl der zum Haushalt rechnenden Personen), sowie Ihren Einkommensverhältnissen.

Für Pflegewohngeld ist der Kreis Steinfurt zuständig.

Unterlagen

  • Wohngeld: Mietvertrag und Mietbescheinigung

  • Lastenzuschuss: Nachweis der Zins- und Tilgungsbelastungen

  • Einkommensnachweise für alle zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder

  • Nachweis über Unterhaltsbelastungen

  • Schwerbehindertenausweis mit einen GdB von mindestens 100 % bzw. der Bescheinigung über einen Pflegegrad

Welche Unterlagen im Einzelfall zusätzlich noch notwendig sind, erfahren Sie in der Wohngeldstelle.

Bearbeitungsdauer

2 bis 3 Wochen

Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz