Bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist eine Abmeldung der aufgegebenen Wohnung nicht mehr erforderlich.
Eine Abmeldung bei der Meldebehörde ist bei einem Wohnungswechsel nur noch dann erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Bei Abmeldung ins Ausland ist eine Abmeldung unbedingt erforderlich!
Der Meldepflichtige muss nicht persönlich vorsprechen. Die Abmeldung kann formlos (schriftlich) vom Meldepflichtigen erfolgen.
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Für Ihre Abmeldung gilt die Frist von zwei Wochen (nach Auszug aus der Wohnung), in der Sie Ihren Wegzug (ins Ausland) aus Laer der Einwohnermeldestelle mitteilen müssen (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Meldegesetz NW