Sie ziehen von einer anderen Stadt bzw. Gemeinde nach Laer?
Zwingend notwendig ist die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung, sofern es sich bei Ihrer neuen Wohnung nicht um Wohneigentum handelt: Das ensprechende Fomular finden Sie im Formularcenter auf dieser Homepage. Ein Link zum Formularcenter ist unter 'notwendige Unterlagen' (s. u.) hinterlegt.
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug müssen Sie sich beim Bürgerbüro anmelden!
Meldegesetz NW