Sie ziehen innerhalb von Laer um?
Zwingend notwendig ist die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung, sofern es sich bei Ihrer neuen Wohnung nicht um Wohneigentum handelt: Das ensprechende Fomular finden Sie im Formularcenter auf dieser Homepage. Ein Link zum Formularcenter ist unter 'notwendige Unterlagen' (s. u.) hinterlegt.
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Wenn Sie innerhalb Laers umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochennach Ihrem Umzug beim Bürgerbüro ummelden.
Personalausweis und/oder Reisepass
Wohnungsgeberbestätigung (Einzugsbestätigung des Vermieters/Eigentümers). Die alleinige Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus!
Meldegesetz NW