Hat sich Ihr Name geändert oder sind Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen? In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Fahrzeugpapiere zu aktualisieren.
KFZ-Schein (Änderungen): 10,80 EUR
gültiger Personalausweis bzw. Reisepass (bei EU - Bürgern: Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis oder EU - Ausweis; bei Bürgern anderer Länder: Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis)
Fahrzeugschein
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Fahrzeugregisterverordnung (FRV)
Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)