Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) dienst dazu, den Schutz der Bevölkerung durch vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten.
Dies beinhaltet den Schutz der Bevölkerung bei Brandgefahr (Brandschutz), bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz).
Die Gemeinden sind gem. § 1 BHKG Aufgabenträger für den Brandschutz und die Hilfeleistung und unterhaltenden örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen (§ 3 Abs. 1 BHKG).
Die Gemeinden nehmen diese Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.
N O T R U F : 1 1 2
Leiter der Freiwilligen Feuerwehr:
Gemeindebrandinspektor Daniel Borgmann, ldf@laer.de
Stellvertretende Leiter:
Marco Spatschil, ldf@laer.de
Feuerwehrgerätehäuser:
Löschzug Laer:
Feuerwehrgerätehaus Laer
Kappellenweg 14
48366 Laer
Tel: 0 25 54 / 89 23
Löschgruppe Holthausen:
Feuerwehrgerätehaus Holthausen
Am Blick
48366 Laer
Rechtsgrundlage
Rechtsvorschriften(externer Link auf die Seiten des Instituts der Feuerwehr NRW)
Brandschutzsatzung Feuerwehrsatzung Verdienstausfall