Das Bürgerbüro nimmt Anträge auf Ausstellung eines Führungszeugnisses auf.
Ausstellende Behörde für die polizeilichen Führungszeugnisse ist das Bundesamt für Justiz. Die Bearbeitungszeit beträgt eine bis zwei Wochen.
Es besteht auch die Möglichkeit, das Führungszeugnis über ein Online-Portal direkt beim Bundesamt für Justiz zu beantragen (siehe unten aufgeführten Link). Hierzu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion und ein Kartenlesegerät. Die anfallende Gebühr kann mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per 'giropay' beglichen werden.
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
für private Zwecke (Belegart 'N')
zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 'O')
erweitertes Führungszeugnis
Adresse für eine eigene Kontaktaufnahme
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99–103
53113 Bonn
Führungszeugnis: 13,00 EUR
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser Behörde direkt übersandt. Der Antragsteller kann verfügen, dass das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.
Vollendung des 14. Lebensjahres
mit einer Wohnung in Laer gemeldet
persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität, z.B. Personalausweis
genaue Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks (entfällt bei Belegart 'N')
für ein erweitertes Führungszeugnis: eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle, aus der hervorgeht, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen