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Gaststättenerlaubnisse gem. § 2 GastG

Details

Zur Beantragung einer Erlaubnis (Konzession) zum Betrieb einer Gaststätte sind verschiedene Unterlagen einzureichen.

Unterlagen

  • Führungszeugnis,

  • Unterrichtungsnachweis der IHK,

  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaften),

  • Gewerbezentralregister für Antragsteller und Ehegatten,

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,

  • geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde (nicht älter als ein Jahr),

  • Kopie des Pachtvertrages,

  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)

  • Gesellschaftsvertrag

  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 IfSG (früher § 18 BSeuchG)

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung und Gaststättengesetz