Zur Beantragung einer Erlaubnis (Konzession) zum Betrieb einer Gaststätte sind verschiedene Unterlagen einzureichen.
Führungszeugnis,
Unterrichtungsnachweis der IHK,
Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaften),
Gewerbezentralregister für Antragsteller und Ehegatten,
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde (nicht älter als ein Jahr),
Kopie des Pachtvertrages,
Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
Gesellschaftsvertrag
Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 IfSG (früher § 18 BSeuchG)
Gewerbeordnung und Gaststättengesetz