Bei der Abfallentsorgungsgebühr handelt es sich um eine Jahresgebühr.
Die Höhe der Abfallgebühren richtet sich nach der Art und Zahl der Abfallbehälter für Rest-, Papier- und Biomüll.
Für die Abholung von E-Schrott sowie die Anlieferung z. B. von Grünabfällen auf dem gemeindlichen Bauhof werden keine separaten Gebühren berechnet.
Private Haushalte können mit Nachbarn Entsorgungsgemeinschaften für alle Abfallarten bilden. Zu beachten ist aber, dass das Mindestvolumen beim Restmüll 10 Liter pro Person und Woche beträgt.
Für die Abfuhr aus anderen Herkunftsbereichen als priv. Haushaltungen gilt ein Mindestrestmüllbehältervolumen von 80L bei einer zweiwöchigen Entleerung.
Antragsvordrucke zur Bildung von Entsorgungsgemeinschaften oder zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bekommen Sie bei uns im Rathaus, Zimmer 20.
Online-Version einiger Vordrucke finden Sie weiter unten bei Formulare.
An- Ab- und Ummeldungen von Müllgefäßen können nur vom Eigentümer persönlich oder telefonisch vorgenommen werden. Die erstmalige Auslieferung von Abfallgefäßen ist kostenlos. Für einen weiteren Gefäßtausch / Rückgabe / erneute Auslieferung etc. wird eine Tauschgebühr von 10,00 € berechnet.
Tauschaktionen werden 1x mtl. vom zuständigen Entsorgungsunternehmen durchgeführt.
Download:
Satzung über die Abfallentsorgung (Gebührensatzung / PDF)