In der Gemeinde Laer besteht hinsichtlich der Ableitung von Schmutz- und Niederschlagwasser Anschluss- und Benutzungszwang.
Zu Ihrer Information finden Sie auf dieser Seite das aktuell gültige Preisblatt der Gemeindewerke Laer (Betriebsleitung: Stadtwerke Emsdetten) zum download.
Erfolgt eine Schmutzwassereinleitung, ohne dass ein Wasserzähler der öffentlichen Wasserversorgung eingebaut ist, bemisst sich die Grundgebühr nach dem jeweils kleinsten Hauswasserzähler QN 2,5, wie vor. Die mengenabhängige Verbrauchsgebühr beträgt 40 cbm je gemeldeter Person pro Jahr.
Dies gilt auch, wenn der Wasserzähler nicht ordnungsgemäß funktioniert oder wenn keine nachprüfbaren Angaben zum Mengenverbrauch vorliegen; hier erfolgt eine Schätzung.
Über die Möglichkeiten zur Ermäßigung der Niederschlagswassergebühr beraten wir Sie gerne!
Rechtliche Grundlagen:
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
Entwässerungssatzung v. 18. Dezember 2008 in der aktuellen Fassung
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 18. Dezember 2008 in der aktuellen Fassung
Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Laer vom 18.07.2011 in der aktuellen Fassung
Bestandsveränderungen sind dem Steueramt der Gemeinde Laer unverzüglich anzuzeigen!