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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Details

Asylbewerber*innen haben Anspruch auf Gewährung von Grundleistungen sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) .

Anspruch haben Flüchtlinge, die sich noch mit einer Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren befinden oder eine Duldung erhalten haben.

Die Leistungsberechtigten müssen der Gemeinde Laer zugewiesen sein und sich hier aufhalten.