Asylbewerber*innen haben Anspruch auf Gewährung von Grundleistungen sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) .
Anspruch haben Flüchtlinge, die sich noch mit einer Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren befinden oder eine Duldung erhalten haben.
Die Leistungsberechtigten müssen der Gemeinde Laer zugewiesen sein und sich hier aufhalten.