Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss und Fingerabdrücke notwendig sind.
bei Personen unter 24 J = 6 Jahre
sonst 10 Jahre
vorläufige Personalausweise = höchstens 3 Monate
Verlängerungen der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich!
Von der Ausweispflicht sind befreit, Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Personen, die pflegebedürftig und dauernd stationär in einer Pflegeanstalt untergebracht sind.
Für die Beantragung eines Ausweisdokumentes sind nach einer bundesweiten Gesetzesänderung nur noch digitale Fotos möglich. Diese Fotos müssen mit einer sicheren Verbindung zum Bürgerbüro gelangen, das heißt selbst mit gebrachte digitale Fotos (z. B. auf USB-Stick) sind unulässig.
Ein Passbild kann direkt im Bürgerbüro angefertigt werden. Alternativ können Sie die Fotos bei einem zertifizierten Fotografen machen und bringen einen entsprechenden Barcode mit.
Personalausweis (vorläufiger): 10,00 EUR
Personalausweis über 24 J: 46,00 EUR
Personalausweis unter 24 J: 27,60 EUR
vor Ort angefertigtes Passbild 6,00 €
Der Antragsteller muss Deutscher sein.
Der Antragsteller muss in der Gemeinde gemeldet sein. (Bei gemeldetem Nebenwohnsitz ist die Antragsaufnahme und Weiterleitung an die Hauptwohnsitzgemeinde möglich. Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist ebenfalls möglich. Über die Ausstellung ist die Hauptwohnsitzgemeinde zu unterrichten.)
Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Ist der Antragsteller unter 16 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmmung geben.
ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe 45 x 35 mm, Hochformat, mit hellem Hintergrund
der alte Personalausweis oder Kinderausweis, auch wenn diese Dokumente abgelaufen sind
bei Erstausstellung des Ausweisdokumentes, ist die Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen
Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt zwischen 2 und 3 Wochen. Die Gemeinde hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
Gesetz über Personalausweise (PAuswG)