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Reisepass

Details

Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss und Fingerabdrücke notwendig sind.

Gültigkeitsdauer von Reisepässen

  • bei Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre

  • bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre

Verlängerungen der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich!


Neue Passbild-Anforderungen!

Für die Beantragung eines Ausweisdokumentes sind nach einer bundesweiten Gesetzesänderung nur noch digitale Fotos möglich. Diese Fotos müssen mit einer sicheren Verbindung zum Bürgerbüro gelangen, das heißt selbst mit gebrachte digitale Fotos (z. B. auf USB-Stick) sind unulässig.

Ein Passbild kann direkt im Bürgerbüro angefertigt werden. Alternativ können Sie die Fotos bei einem zertifizierten Fotografen machen und bringen einen entsprechenden Barcode mit.

Kosten

  • Reisepass für Personen ab 24 Jahre: 70,00 EUR

  • Reisepass für Personen unter 24 Jahre: 37,50 EUR

  • vor Ort angefertigtes Passbild 6,00 €

Voraussetzungen

  • Der Antragsteller muss Deutscher sein.

  • Der Antragsteller muss in der Gemeinde gemeldet sein.

    Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für kurzfristige Verfügbarkeiten ist ein Expresspass auszustellen. Dieser ist innerhalb von 72 Stunden verfügbar. Die Zusatzgebühr beträgt 32,00 EUR.

    Eine Pflicht zur Führung eines Reisepasses ergibt sich ggfls. aus den Vorschriften der jeweiligen Einreiseländer. Eine generelle Pflicht zur Führung eines Reisepasses gibt es nicht.
    Bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich.

Unterlagen

  • ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe 45 x 35 mm, Hochformat, mit hellem Hintergrund

  • der alte Reisepass, auch wenn dieses Dokument abgelaufen ist

Bearbeitungsdauer

Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 3-4 Wochen. Die Gemeinde hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.

Rechtsgrundlagen

Passgesetz