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Reisepass

Details

Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss und Fingerabdrücke notwendig sind.

Gültigkeitsdauer von Reisepässen

  • bei Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre

  • bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre

Verlängerungen der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich!

Rechtsgrundlage
Passgesetz