Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss und Fingerabdrücke notwendig sind.
bei Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
Verlängerungen der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich!
Für die Beantragung eines Ausweisdokumentes sind nach einer bundesweiten Gesetzesänderung nur noch digitale Fotos möglich. Diese Fotos müssen mit einer sicheren Verbindung zum Bürgerbüro gelangen, das heißt selbst mit gebrachte digitale Fotos (z. B. auf USB-Stick) sind unulässig.
Ein Passbild kann direkt im Bürgerbüro angefertigt werden. Alternativ können Sie die Fotos bei einem zertifizierten Fotografen machen und bringen einen entsprechenden Barcode mit.
Reisepass für Personen ab 24 Jahre: 70,00 EUR
Reisepass für Personen unter 24 Jahre: 37,50 EUR
vor Ort angefertigtes Passbild 6,00 €
Der Antragsteller muss Deutscher sein.
Der Antragsteller muss in der Gemeinde gemeldet sein.
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für kurzfristige Verfügbarkeiten ist ein Expresspass auszustellen. Dieser ist innerhalb von 72 Stunden verfügbar. Die Zusatzgebühr beträgt 32,00 EUR.
Eine Pflicht zur Führung eines Reisepasses ergibt sich ggfls. aus den Vorschriften der jeweiligen Einreiseländer. Eine generelle Pflicht zur Führung eines Reisepasses gibt es nicht.
Bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich.
ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe 45 x 35 mm, Hochformat, mit hellem Hintergrund
der alte Reisepass, auch wenn dieses Dokument abgelaufen ist
Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 3-4 Wochen. Die Gemeinde hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche Vollmacht vertreten lassen.
Passgesetz