Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss und Fingerabdrücke notwendig sind.
bei Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
Verlängerungen der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich!
Rechtsgrundlage
Passgesetz