Die Abfuhr von Sperrmüll aus Haushaltungen erfolgt nur nach schriftlicher Voranmeldung.
Die Anmeldung sollte über diese Seite auf der Homepage der Gemeinde Laer erfolgen.
Hier ist eine möglichst detaillierte Aufstellung über die abzuholenden Gegenstände und den Ablageort des Sperrgutes anzugeben.
Nach korrekter Beendigung der Eingabe bekommen Sie direkt eine Bestätigung per eMail.
Nur in Ausnahmefällen schreiben Sie uns gerne eine eMail unter oder rufen Sie uns an.
Die Anmeldung ist für Sie verbindlich.
Sie erhalten spätestens eine Woche vor dem Sperrmüll-Termin vom Entsorger eine Mitteilung über den Abholtermin. Diese erfolgt in der Regel per eMail.
Es gibt keine festen Termine. Jedoch finden die Entsorgungen 4 x im Jahr (1 x im Quartal) statt.
Eine kostenpflichtige Selbstanlieferung von Sperrmüll ist ebenfalls möglich - wahlweise entweder zum Wertstoffhof Horstmar oder zur Zentraldeponie/Kompostwerk Altenberge.
Wichtige Voraussetzungen und Infos hierzu finden Sie im Abfallkalender oder unter Wertstoffhof.
Die Abfuhr des Sperrmülls ist gebührenpflichtig und kostet zur Zeit 25,00 €.
Hierüber erhalten die Grundstückseigentümer nach dem Abfuhrtermin vom Steueramt der Gemeinde Laer einen Abgabenbescheid.
Die Gesamtmenge des Sperrmülls darf 3 cbm nicht überschreiten und gilt nur für haushaltsübliche Mengen (keine Wohnungsauflösung).
Zum Sperrmüll (sperriger Müll aus Haushalten) gehören z.B.: Möbelteile, Spiegel, Matratzen, Öfen, Fahrräder und andere sperrige Haushaltsgegenstände, die kein Bauschutt sind.
Kein Sperrmüll (wird nicht abgefahren!): Papier, Kartonagen, Hausmüll, Schadstoffe / Sondermüll aller Art, Kleidung, Grünabfälle, Elektrogeräte, Autoteile, Reifen, Bauschutt oder Baumaterialien (z. B. Hausfenster und Türen), Erdaushub