Als Naturdenkmale können z. B. besonders schützenswerte Bäume/Alleen ausgewiesen werden.
Naturdenkmale sind in § 22 Landschaftsgesetz NW definiert als "Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist."