Wichtige Informationen zur Wahl des 18. Landtags in Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 2022.
Wahlberechtigt zur Landtagswahl ist gemäß dem Landeswahlgesetzes (LWahlG),
wer am Wahltage (15. Mai 2022):
Die Gemeinde Laer versendet, wie bei den vorherigen Wahlen seit einigen Jahren auch, eine Wahlbenachrichtigung in Form eines Briefes.
Die Wahlbenachrichtigung ist lediglich der Hinweis, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, können Sie das Wählerverzeichnis einsehen und prüfen, ob Sie dort eingetragen sind. Wenn Sie bis zum 24 April keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben melden Sie sich am besten im Wahlamt.
Es wäre schön, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung dabei haben. Ansonsten sollten Sie auf jeden Fall ein Ausweisdokument mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Führerscheinetc.) dabei haben.
Ein eigener Schreibstift (beispielsweise Kugelschreiber) kann aus hygienischen Gründen zur Stimmzettelkennzeichnung mitgebracht werden.
Ein Umzug in Laer führt zu keiner Änderung des Wahllokals. Sie bleiben in dem Wahlbezirk Ihrer bisherigen Anschrift eingetragen.
bei Zuzug von außerhalb Nordrhein-Westfalens erfolgt die nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis von Amts wegen (automatisch ohne Antrag), wenn die Anmeldung bis zum 29. April 2022 erfolgt (4. bis 29. April).
bei Zuzug innerhalb von Nordrhein-Westfalen erfolgt die nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis nur auf Antrag (4. bis 29. April). Erfolgt die Eintragung auf Antrag, so werden Sie aus dem Wählerverzeichnis der bisherigen Wohngemeinde (Fortzugsgemeinde) gestrichen. Sofern kein Antrag gestellt wird, kann das Wahlrecht nur in der bisherigen Wohngemeinde - eventuell auch durch Briefwahl - ausgeübt werden.
Wenn Sie am Tag der Wahl Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit als Briefwahl das Wahlrecht auszuüben. Dieses können Sie auch bereits vor dem Wahlsonntag erledigen. Nach Erstellung des Wählerverzeichnisses am 3. April 2022 werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung (DIN A4 Brief) finden Sie einen entsprechenden Antrag. Alternativ ist die Antragstellung nach Erstellung des Wählerverzeichnisses auch online möglich. Sie können die Briefwahl auch persönlich im Briefwahlbüro im Alten Speicher am Rathaus in Anspruch nehmen. Das Briefwahlbüro wird voraussichtlich am Montag, 11. April 2022, öffnen. Bitte denken Sie an Ihre Wahlbenachrichtigung und den ausgefüllten Antrag auf der Rückseite.
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind:
Am Freitag vor der Wahl, 13. Mai 2022 ist das Briefwahlbüro zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Sie können Briefwahlunterlagen auf folgende unterscheidliche Arten beantragen:
Die Briefwahlunterlagen werden ab Dienstag, 19. April 2022 versendet. In den ersten Tagen kann es zu leichten Verzögerungen aufgrund der Anzahl der bereits eingegangenen Anträge kommen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Wahlamt.